Aktuelles

Infos zu Hochwasserschäden für Landwirte

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

über das Förderprogramm "Wirtschaftswegebau außerhalb der Flurbereinigung" sollen begrenzte Mittel für eine Soforthilfe zur Verfügung gestellt werden. Diese soll sich an folgende Kriterien und Prioritäten orientieren:

1. Durch die Unwetterereignisse sind befestigte Wege derart zerstört, dass Wegeverbindungen unterbrochen sind und für landwirtschaftliche Transporte größere Umwege für die in Kürze anstehende Erntearbeiten zu fahren wären.

2.) Wirtschaftswege, die im übergeordneten Landwirtschaftlichen Wegenetz in der Priorität I geführt und an denen größere Schäden aufgetreten sind.

3.) Wege wie vor, die in der Priorität II gelistet sind.

4.) Alle weitere befestigte Wege.

 

Sofern Sie zur Auffassung gelangen, dass Unwetterschäden in eine der vorgenannten Kategorien passen, sollen möglichst zeitnah Anträge auf vorzeitigen Maßnahmebeginn weitergeleitet werden, damit vorzunehmende Instandsetzungen schnellstmöglich an den Wegen förderunschädlich vorgenommen werden können, sofern hierfür im Nachhinein öffentliche Zuwendungen beantragt werden sollen.

Eine Zusage auf Fördergelder ist damit nicht verbunden.

Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird zeitnah in Aussicht gestellt.

 

Hierfür werden  Angabe zur Lage der Schadstelle, Gemarkung, Flurstücksnummer(n), Fotodokumentation der Schäden, deren Dimensionen und den voraussichtlich zu erwarteten Kosten benötigt.

Angaben zum übergeordneten landesweiten Wegenetz können unter nachfolgendem Link www.geoportal.rlp.de/portal/Karten.html eingesehen werden.

 

Es geht lediglich um die landwirtschaftlichen Wege /Wegseitengräben.


Für Nachfragen und Anträge können Sie sich direkt an mich wenden.

Bitte auf nachfolgender Seite die entsprechenden Daten eintragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Danneck

 

a) Name des Weges

b) Art der Befestigung (Asphalt, Schotter etc.)

c) Länge der Beschädigung

d) Was wird durch diesen Weg erschlossen (Acker, Wald, etc.)

e) Evt. Bezifferung der Höhe des Schadens