Samstag, 14.09.2019 von 11.00 Uhr - 18.00 Uhr
Sonntag, 15.09.2019 von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr

Im Herzen des Pfälzer Berglandes liegt unsere diesjährige Ausrichtergemeinde, Rammelsbach,
in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan.
Rammelsbach gehörte zum sogenannten Remigiusland und wurde in einer Urkunde des Grafen Heinrich II. von Veldenz aus dem Jahr 1364 erstmals erwähnt. Die Anfänge von Rammelsbach sind vermutlich jedoch schon im 8. oder 9. Jahrhundert zu suchen, in jener geschichtlichen Zeit der Besiedlung in der viele Orte mit der Namensbezeichnung „bach“ gegründet wurden. 
Da die Nachbarorte Altenglan und Kusel schon vor Rammelsbach vorhanden waren, mussten sich die Rammelsbacher Bürger mit dem begnügen, was an Land noch übrig geblieben war. So bot die von Anfang an zu kleine Gemarkung für die Entwicklung des Dorfes keine günstige Voraussetzung. Jahrhunderteland reichten die wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht zur Bildung eines reichen und weiträumigen Ortes aus bis sich durch die Anlage des Steinbruches im 19. Jahrhundert hier ein Wandel vollzog. Für die älteste Zeit der Gemeinde sind keine Nachrichten vorhanden, da das Dorf zu unbedeutend war, als dass man ehedem von ihm Aufhebens gemacht hätte. Erst gegen Ende des Mittelalters beginnen die Quellen für die Geschichte der Gemeinde Rammelsbach allmählich zu fließen.

Parkplätze

Aus Richtung Altenglan werden in Rammelsbach keine Parkplätze ausgewiesen.
In Patersbach wird ein Parkplatz mit Shuttlebus zum Bauernmarkt eingerichtet.
Der Shuttlebus kostet 1,00 € pro Person für die Hin- und Rückfahrt. Kinder bis 6 Jahre fahren gratis. Achtung: das Parkplatzticket ist gleichzeitig Ihr Busfahrschein.

Information für die Anwohner:
Während den Marktöffnungszeiten ist die Marktstrecke voll gesperrt und kann daher nicht befahren werden.
Falls Marktstrecken-Anwohner in diesem Zeitraum wegfahren müssen, werden diese gebeten, ihr PKW im Vorfeld aus dem Marktbereich zu fahren.
Während der Sperrung der Ortsdurchfahrt, jedoch außerhalb der Marktöffnungszeiten können die Anwohner durch die Marktstrecke fahren.
Nähere Infos dazu erhalten Sie gesondert durch die Ortsgemeinde im Wochenblatt oder direkt beim Ortsbürgermeister. 

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