Amtl. Bekanntmachung: Weihersperrung
Aus gegebenem Anlass wird hiermit der Aufenthalt an unserer Weiheranlage aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkt. Das aufstellen der Verbotsschilder wurde notwendig, weil sich am gestrigen Donnerstagabend Personengruppen, die sich schon aufgrund ihrer hohen Anzahl und des zu geringen Abstandes zueinander, überhaupt so nicht in der Öffentlichkeit aufhalten durften. Zur Zeit hält es die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Institutionen (Ordnungsbehörden und Polizei) noch nicht für notwendig eine generelle Ausgangssperre als rigide Maßnahme zur Verlangsamung des Coronavirus einzusetzen. Nach jetzigem Stand (20.03.2020, 15.00 Uhr) sind Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit mit mehr als fünf Personen nicht mehr erlaubt. Das Betreten der Weiheranlage und das Verweilen auf den Ruhebänken ist grundsätzlich im vorgegebenen Rahmen gestattet. Es ist aber möglich, dass sich dieses lageangepasst jederzeit ändern kann, was dann auch zu beachten ist.