Einwände der Ortsgemeinde Rammelsbach zum geplanten bergrechtlichen Planfeststellungs-
 verfahren für die Erweiterung des Feldspattagebaus "Theisbergstegen" am 04. Oktober 2007
 
04.10.2007 Die Ortsgemeinde Rammelsbach hat erhebliche Bedenken gegen die geplante Erweiterung des Abbaugebietes am Remigiusberg  
 

Mehrmals hat der Rammelsbach Ortgemeinderat seine Bedenken gegen die Erweiterung der Abbaufläche eindeutig formuliert. Innerhalb eines einzigen Wochenendes sammelten Anlieger über 200 Unterschriften um die Erweiterungsplanungen zu stoppen.
Der Ortsgemeinderat Rammelsbach hat den Beschluss gefasst, die im Besitz der OG befindlichen Grundstücke innerhalb des geplanten Erweiterungsgebietes nicht zu verkaufen.

Gegen eine Genehmigung des Abbaugebietes in diesem für die Rammelsbacher Bürgerinnen und Bürger bedrohlichen Maße auszuweiten sprechen nach unserer Feststellung gleich mehrere unakzeptable Folgen einer solchen Erweiterung.

  1. Die Erweiterung soll in unmittelbarer Nähe eines "Reines Wohngebietes" und eines "allgemeinen Wohngebietes" stattfinden. Hier liegt ein gültiger Bebauungsplan vor. Wir erachten eine Distanz von z.T.. weniger als 100 m für unzumutbar und halten einen Mindestabstand von 300 m für erforderlích.
     

  2. Ein Hangrutsch aus Richtung des bisherigen Abbaus hat bereits zu erheblichen Schäden an einer Ortsstraße geführt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die zunehmende Sprengtätigkeit in unmittelbarer Nähe des Hangrutsches zu einer Verstärkung der Schäden geführt hat bzw. bei einem Näherrücken des Abbaus zu weiteren Schäden führen wird.
    Eine weitere Bebauung am Gimsberg ist bereits jetzt nur und großen Auflagen und Kosten möglich.
    Die "unverkäuflich" gewordenen Grundstücke bilden eine erhebliche finanzielle Belastung durch Anliegerkosten für die OG.
    Die OG hat eine neue geologische Untersuchung veranlasst um die Bedrohung besser einschätzen zu können. Wir hoffen, dass die Ergebnisse bald vorliegen.
     

  3. Die OG Rammelsbach sieht eine starke gesundheitliche Gefährdung ihrer Bürgerinnen und Bürger durch Geräuschimmission, Staub und Erschütterungen.
    Wir haben große Erfahrung im Ertragen von Belastungen durch den Abbau in Steinbrüchen.
    Wir wissen also sehr wohl - besser als jeder externe Gutachter - was uns bei einer Erweiterung droht.
     

  4. Die OG Rammelsbach sieht erhebliche Beeinträchtigungen des Grundrechtes auf Eigentum durch die Erschütterungen und daraus folgenden Gebäudeschäden und Straßenschäden.
     

  5. In der von einem Hangrutzs bedrohten Straße "Am Gimsberg" liegen Gasleitungen. Die Sicherheit der Leitungen muss garantiert werden.
     

  6. Der Verlust von Waldflächen betrifft die OG Ramelsbach erheblich härter als andere Ortsgemeinden, da sich auf Rammelsbacher Gemarkung nur ganz wenig Wald befindet. Vor allem fehlt es an Laubwald. Gerade diese geringen Bestände sind nun durch die Erweiterung des Gesteinsabbaus bedroht. Ersatz-aufforstungen sind auf der Gemarkung der OG Rammelsbach derzeit nicht möglich.
    Erschwerend kommt hinzu, dass erhebliche Teile des dann noch verbleibenden Restwaldes in den ver-gangenen Jahren durch Käferbefall stark bedroht sind. Ein Näherrücken der Abbaugrenze an die Nadel-waldbestände wird den Wasserhaushalt stark negativ beeinträchtigen. Die bestehende Gefährung durch Käferbefall wird zusätzlich verstärkt. Wir erwarten im schlimmsten Fall sogar einen Total-verlust der in der Nähe liegenden Nadelwaldbereiche.
    Daher muss wenigstens der bestehende Mischwald weitmöglich erhalten bleiben.
     

  7. Mit der verstärkten Abbautätigkeit der vergangen Jahre wurde der Lebensraum für Tiere, besonders Rehwild stark eingeschränkt. Als Folge davon dringt das Wild zunehmend in bebaute Regionen und Privatgärten ein. Dort wird regelmäßig großer Schaden angerichtet. Mit einer Ausweitung der Abbau-fläche werden diese Schäden zunehmen.
     

  8. Die OG Rammelsbach fürchtet große neganive Einflüsse auf den Wasserhaushalt am Gimsberg. Vermehrt berichten Bürgerinnen und Bürger über sinkende Wasserstände in privaten Brunnen. Der Zusammenhang mit der verstärken Abbautätigkeit am Gimsberg ist nicht ausreichend untersucht.
    Ein vor wenigen Jahren noch wasserführender kleiner Bachlauf unterhalb des "Hombösch" ist inzwischen nahezu ausgetrocknet und führt nur noch bei starken Regenfällen Wasser.
     

  9. Durch den Wegfall eines bestehenden traditionellen Wanderweges auf dem Bergkamm des Remigiusberges und die Veränderung des Landschaftsbildes fürchtet die OG eine Beeinträchtigung der Naherholung.
     

  10. Um dem drohenden Bevölkerungsrückgang entgegen zu treten unternimmt die OG Rammelsbach derzeit erhebliche Anstrengungen bei der Dorfkernsanierung und der Dorferneuerung. Eine erweitere Abbaugenehmigung würde diese Anstrengungen konterkarieren.
    Folge: Weiterer starker Rückgang der Einwohnerzahlen. Damit werden zahlreiche infrastrukturelle Angebote wie Kindergarten, Grundschule, ärztliche Versorgung infrage gestellt und auch Geschäfte sind in ihrem Bestand gefährdet.
     

  11. Mit dem weiteren Heranrücken an die bisher attraktiven Wohnlagen am Ortsrand wird sich die Sozial-struktur in diesen Gebieten verändern. Häuser werden unverkäuflich. Dies wird zu vermehrten Leerständen führen.
     

  12. Mehrere dreigeschossige Gebäude mit insgesamt 36 Wohnungen in unmittelbarer Nähe es geplanten Abbaus werden keine Mieter mehr finden. Erst vor wenigen Jahren hat dort der Besitzer gewechselt und es ist tatsächlich mit erheblichen Investitionen gelungen einen vorherigen sozialen Brennpunkt zu beseitigen. Sollte die Abbaugrenze wie geplant bis auf wenige Meter an diese Gebäude heranrücken, werden diese Wohnungen nicht mehr vermietbar sein.
    In der Folge wird die eben erst mühevoll erreichte gesunde soziale Zusammensetzung zwangsläufig wieder verspielt.
    Dies wird, wie bereits leidvoll in der Vergangenheit geschehen, auch Einfluss auf einen größeren Radius um diese Wohnanlagen haben.
     

  13. Die geplante Erweiterung trifft die OG Rammelsbach völlig überraschend. Erst vor wenigen Jahren räumte die OG Rammelsbach der Basalt AG vertraglich Überfahrtsrechte ein, um eine Verbindungsweg zwischen dem Steinbruch Theisbergstegen und dem Brechwerk Rammelsbach zu ermöglichen. Diesem Vertrag stimmten die Ratsmitglieder nur zu, weil eine Erweiterung der Abbaugrenzen eben gerade nicht vorgenommen werden sollte. Nach Angaben der Basalt AG sollten die Vorräte ohne Erweiterung noch 20 - 25 Jahre reichen. Die Verlässlichkeit der Aussagen des Antragstellers werden seither in der OG stark in Frage gestellt.

 
 

Zusammenfassung:

Aufgrund der unzumutbaren Belastungen für Mensch, Eigentum und Natur forder die Orts-gemeinde Rammelsbach einen Mindestabstand zwischen Gesteinsabbau und Wohn-bebauung von mindestens 300 Metern. Dies entspricht unserer Meinung nach auch den Empfehlungen im Raumordnerischen Entscheid.

Darüber hinaus ist mit Hilfe von dauerhaft installierten Messgeräten die Einwirkung von Erschütterungen auf Gebäude aufzuzeichnen. Die Geräte müssen sachgerecht bedient werden und von von qualifiziertem Personal durchzuführen.

Die korrekte Bedienung der Messinstrumente muss künftig durch unabhängige Experten garantiert werden.                                                  

 

 
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