-
Die Erweiterung soll in
unmittelbarer Nähe eines "Reines Wohngebietes" und eines
"allgemeinen Wohngebietes" stattfinden. Hier liegt ein gültiger
Bebauungsplan vor. Wir erachten eine Distanz von z.T.. weniger als
100 m für unzumutbar und halten einen Mindestabstand von 300 m für
erforderlích.
-
Ein Hangrutsch aus
Richtung des bisherigen Abbaus hat bereits zu erheblichen
Schäden an einer Ortsstraße geführt. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass die zunehmende Sprengtätigkeit in unmittelbarer Nähe des
Hangrutsches zu einer Verstärkung der Schäden geführt hat bzw. bei
einem Näherrücken des Abbaus zu weiteren Schäden führen wird.
Eine weitere Bebauung am Gimsberg ist bereits jetzt nur und großen
Auflagen und Kosten möglich.
Die "unverkäuflich" gewordenen Grundstücke bilden eine erhebliche
finanzielle Belastung durch Anliegerkosten für die OG.
Die OG hat eine neue geologische Untersuchung veranlasst um die
Bedrohung besser einschätzen zu können. Wir hoffen, dass die
Ergebnisse bald vorliegen.
-
Die OG Rammelsbach sieht eine
starke gesundheitliche Gefährdung ihrer Bürgerinnen und Bürger
durch Geräuschimmission, Staub und Erschütterungen.
Wir haben große Erfahrung im Ertragen von Belastungen durch den
Abbau in Steinbrüchen.
Wir wissen also sehr wohl - besser als jeder externe Gutachter - was
uns bei einer Erweiterung droht.
-
Die OG Rammelsbach sieht
erhebliche Beeinträchtigungen des Grundrechtes auf Eigentum
durch die Erschütterungen und daraus folgenden Gebäudeschäden und
Straßenschäden.
-
In der von einem Hangrutzs
bedrohten Straße "Am Gimsberg" liegen Gasleitungen. Die
Sicherheit der Leitungen muss garantiert werden.
-
Der Verlust von
Waldflächen betrifft die OG Ramelsbach erheblich härter als
andere Ortsgemeinden, da sich auf Rammelsbacher Gemarkung nur ganz
wenig Wald befindet. Vor allem fehlt es an Laubwald. Gerade
diese geringen Bestände sind nun durch die Erweiterung des
Gesteinsabbaus bedroht. Ersatz-aufforstungen sind auf der Gemarkung
der OG Rammelsbach derzeit nicht möglich.
Erschwerend kommt hinzu, dass erhebliche Teile des dann noch
verbleibenden Restwaldes in den ver-gangenen Jahren durch
Käferbefall stark bedroht sind. Ein Näherrücken der Abbaugrenze an
die Nadel-waldbestände wird den Wasserhaushalt stark negativ
beeinträchtigen. Die bestehende Gefährung durch Käferbefall wird
zusätzlich verstärkt. Wir erwarten im schlimmsten Fall sogar
einen Total-verlust der in der Nähe liegenden Nadelwaldbereiche.
Daher muss wenigstens der bestehende Mischwald weitmöglich erhalten
bleiben.
-
Mit der verstärkten
Abbautätigkeit der vergangen Jahre wurde der Lebensraum für
Tiere, besonders Rehwild stark eingeschränkt. Als Folge davon
dringt das Wild zunehmend in bebaute Regionen und Privatgärten ein.
Dort wird regelmäßig großer Schaden angerichtet. Mit einer
Ausweitung der Abbau-fläche werden diese Schäden zunehmen.
-
Die OG Rammelsbach fürchtet
große neganive Einflüsse auf den Wasserhaushalt am Gimsberg.
Vermehrt berichten Bürgerinnen und Bürger über sinkende Wasserstände
in privaten Brunnen. Der Zusammenhang mit der verstärken
Abbautätigkeit am Gimsberg ist nicht ausreichend untersucht.
Ein vor wenigen Jahren noch wasserführender kleiner Bachlauf
unterhalb des "Hombösch" ist inzwischen nahezu ausgetrocknet und
führt nur noch bei starken Regenfällen Wasser.
-
Durch den Wegfall eines
bestehenden traditionellen Wanderweges auf dem Bergkamm des
Remigiusberges und die Veränderung des Landschaftsbildes fürchtet
die OG eine Beeinträchtigung der Naherholung.
-
Um dem drohenden
Bevölkerungsrückgang entgegen zu treten unternimmt die OG
Rammelsbach derzeit erhebliche Anstrengungen bei der
Dorfkernsanierung und der Dorferneuerung. Eine erweitere
Abbaugenehmigung würde diese Anstrengungen konterkarieren.
Folge: Weiterer starker Rückgang der Einwohnerzahlen. Damit
werden zahlreiche infrastrukturelle Angebote wie Kindergarten,
Grundschule, ärztliche Versorgung infrage gestellt und auch
Geschäfte sind in ihrem Bestand gefährdet.
-
Mit dem weiteren Heranrücken
an die bisher attraktiven Wohnlagen am Ortsrand wird sich die
Sozial-struktur in diesen Gebieten verändern. Häuser werden
unverkäuflich. Dies wird zu vermehrten Leerständen führen.
-
Mehrere dreigeschossige
Gebäude mit insgesamt 36 Wohnungen in unmittelbarer Nähe es
geplanten Abbaus werden keine Mieter mehr finden. Erst vor wenigen
Jahren hat dort der Besitzer gewechselt und es ist tatsächlich mit
erheblichen Investitionen gelungen einen vorherigen sozialen
Brennpunkt zu beseitigen. Sollte die Abbaugrenze wie geplant bis auf
wenige Meter an diese Gebäude heranrücken, werden diese Wohnungen
nicht mehr vermietbar sein.
In der Folge wird die eben erst mühevoll erreichte gesunde
soziale Zusammensetzung zwangsläufig wieder verspielt.
Dies wird, wie bereits leidvoll in der Vergangenheit geschehen,
auch Einfluss auf einen größeren Radius um diese Wohnanlagen haben.
-
Die geplante Erweiterung
trifft die OG Rammelsbach völlig überraschend. Erst vor wenigen
Jahren räumte die OG Rammelsbach der Basalt AG vertraglich
Überfahrtsrechte ein, um eine Verbindungsweg zwischen dem Steinbruch
Theisbergstegen und dem Brechwerk Rammelsbach zu ermöglichen. Diesem
Vertrag stimmten die Ratsmitglieder nur zu, weil eine Erweiterung
der Abbaugrenzen eben gerade nicht vorgenommen werden
sollte. Nach Angaben der Basalt AG sollten die Vorräte ohne
Erweiterung noch 20 - 25 Jahre reichen. Die Verlässlichkeit der
Aussagen des Antragstellers werden seither in der OG stark in Frage
gestellt.